Bundesrat winkt Telekommunikationsgesetz und Anti-Terrorgesetze durch
Die LÃĪnder hatten es eilig, den Regulierungsferien fÞr das VDSL-Netz der Telekom zuzustimmen. Sie verzichteten darauf, erneut gegen die EntschÃĪdigungsklausel fÞr private Ãberwachungsgehilfen vorzugehen.
Die LÃĪnderchefs hatten es am heutigen Freitag eilig, die umstrittene Ãnderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundesrat passieren zu lassen. Nachdem der nordrhein-westfÃĪlische Minister fÞr Bundes- und Europa-Angelegenheiten Michael Breuer sowie der parlamentarische StaatssekretÃĪr im Bundeswirtschaftsministerium Hartmut Schauerte noch einmal fÞr die ausgeglichenen Regelungen geworben hatten, stimmte der Bundesrat fÞr die Novelle. Ein Antrag des federfÞhrenden Wirtschaftsausschusses, mit dem das Gesetz als "nicht EU-rechtskonform" kritisiert werden sollte, fand keine Mehrheit. Um das Inkrafttreten der TKG-Reform nicht zu verzÃķgern, widersetzten sich die LandesfÞrsten auch dem Begehr des Rechtsausschusses, wegen der 2003 ins TKG aufgenommenen Klausel zur EntschÃĪdigung von Telcos und Providern fÞr ihre Hilfsleistungen bei staatlichen ÃberwachungsmaÃnahmen den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Besonders umkÃĪmpft ist die GesetzesÃĪnderung, weil sie "neue MÃĪrkte" fÞr unbestimmte Zeit von der Regulierung freistellen will. Die damit einhergehenden Regulierungsferien fÞr das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Wettbewerbern und Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert. Auch die EU-Kommission hat wiederholt angekÞndigt, bei Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung anzustrengen. Der Ende vergangene Woche aufgeloderte Widerstand von LÃĪndern wie Hamburg oder Niedersachsen gegen die Bestimmung erlosch im Vorfeld der Abstimmung wieder. Auch die Bedenken der Wirtschaftspolitiker, die zumindest in einem Zusatzprotokoll dokumentiert werden sollten, bÞgelten die LÃĪnderchefs weg.
Der Wirtschaftsausschuss hatte moniert, dass die gesetzlichen Vorgaben einzelne Regulierungsziele vorzÃķgen und der Kriterienkatalog zur Definition neuer MÃĪrkte zu schwammig sei. Er beklagte ferner, dass es EingriffsmÃķglichkeiten fÞr den Regulierer erst bei langfristigerer Wettbewerbsbehinderungen geben soll. Damit wÞrde die angestrebte Klausel die "ordnungspolitische Zweckbestimmung des EU-Rechtsrahmens" und die darin getroffenen Befugnisse der Bundesnetzagentur zur Marktanalyse konterkarieren. DarÞber hielten die Wirtschaftspolitiker auch eine "effiziente Ausgestaltung der nachtrÃĪglichen Entgeltregulierung und der besonderen Missbrauchsaufsicht" fÞr "dringend notwendig".
Ohne jegliche EinwÃĪnde hat der Bundesrat zudem die neuen, vom Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit Anfang Dezember beschlossenen Anti-Terrorgesetze abgenickt. Es geht dabei zum einen um die Befugnis fÞr das Bundeskriminalamt, von Januar an eine zentrale Anti-Terrordatei einzurichten und dabei vorhandene DatenbestÃĪnde von Polizeien und Geheimdiensten zusammenzufÞhren. In Kraft treten kann zudem das volksnah betitelte TerrorismusbekÃĪmpfungsergÃĪnzungsgesetz (TBEG), das die den Geheimdiensten nach dem 11. September gegebenen erweiterten Befugnisse verlÃĪngert und erneut ausdehnt.
Neben dem Verfassungsschutz kÃķnnen so kÞnftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und MilitÃĪrischer Abschirmdienst (MAD) AuskÞnfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der AufklÃĪrung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die ErmÃĪchtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers fÞr die MobilfunkÞberwachung. Verdeckt fahnden dÞrfen SicherheitsbehÃķrden ferner im Schengener Informationssystem. (Stefan Krempl) / (jk)