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1 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:â2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner SÃķhne, den Priestern, fÞhren. (5Mo 24,8)â3 Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weià wurde und die Stelle tiefer als die Þbrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten fÞr unrein erklÃĪren.â4 Wenn aber auf der Haut ein weiÃer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die Þbrige Haut liegt, und das Haar nicht weià geworden ist, soll der Priester den Befallenen fÞr sieben Tage absondern. (4Mo 12,14)â5 Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal fÞr sieben Tage absondernâ6 und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester fÞr rein erklÃĪren. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.â7 Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und fÞr rein erklÃĪrt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.â8 Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn fÞr unrein erklÃĪren: Es handelt sich um Aussatz.â9 Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.â10 Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiÃe Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,â11 dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn fÞr unrein erklÃĪren, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.â12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie vÃķllig ergreift und sich vom Kopf bis zu den FÞÃen erstreckt, Þberall, wohin der Priester schaut,â13 so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen KÃķrper bedeckt, den Kranken fÞr rein erklÃĪren. Da er vÃķllig weià geworden ist, ist er rein.â14 An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.â15 Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn fÞr unrein erklÃĪren. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.â16 Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weià wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen.â17 Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsÃĪchlich weià geworden ist, soll er den Kranken fÞr rein erklÃĪren: Er ist rein.â18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,â19 sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiÃe Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;â20 dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn fÞr unrein erklÃĪren; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.â21 Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiÃe Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.â22 Wenn sich das Ãbel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn fÞr unrein erklÃĪren: Es ist ein Anzeichen von Aussatz.â23 Wenn aber der helle Fleck unverÃĪndert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen fÞr rein erklÃĪren.â24 Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weiÃer Fleck bildet,â25 soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen fÞr unrein erklÃĪren; es ist ein Anzeichen von Aussatz.â26 Untersucht ihn der Priester und stellt kein weiÃes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.â27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn fÞr unrein erklÃĪren; es ist ein Anzeichen von Aussatz.â28 Wenn der helle Fleck unverÃĪndert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken fÞr rein erklÃĪren, denn es ist nur eine Brandnarbe.â29 Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,â30 soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rÃķtlich-gelb glÃĪnzendem, schÞtter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken fÞr unrein erklÃĪren. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.â31 Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.â32 Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rÃķtlichgelb glÃĪnzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,â33 soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.â34 Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken fÞr rein erklÃĪren. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.â35 Hat sich aber die Flechte nach der ReinerklÃĪrung doch auf der Haut ausgebreitet,â36 soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rÃķtlich-gelb glÃĪnzend ist; er ist unrein.â37 Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wÃĪchst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn fÞr rein erklÃĪren.â38 Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiÃe Flecken auf der Haut,â39 so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um WeiÃflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein.â40 Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.â41 Geschieht es an der SchÃĪdelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.â42 Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder Þber der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.â43 Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,â44 so ist der Mensch aussÃĪtzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn fÞr unrein erklÃĪren; sein Kopf weist das Anzeichen auf.â45 Der AussÃĪtzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekÃĪmmt lassen; er soll den Bart verhÞllen und ausrufen: Unrein! Unrein! (Kla 4,15)â46 Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, auÃerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. (4Mo 5,2; 2KÃķn 15,5; Lk 17,12)â47 Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem KleidungsstÞck, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,â48 ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,â49 so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem LedergerÃĪt grÞngelblich oder rÃķtlich erscheint.â50 Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.â51 Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bÃķsartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.â52 Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das LedergerÃĪt, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bÃķsartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.â53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder LedergerÃĪt nicht ausgebreitet hat,â54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.â55 Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verÃĪndert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner RÞckseite oder Vorderseite vor.â56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreiÃen.â57 Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder LedergerÃĪt wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.â58 Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das LedergerÃĪt, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.â59 Das ist die Weisung fÞr das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder LedergerÃĪt, wenn es gilt, sie fÞr rein oder unrein zu erklÃĪren. (3Mo 10,10)â