Energiestandard


Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf. Generell wird ein bestimmter Energiestandard durch bauliche MaĂnahmen und Haustechnik erreicht. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch.
Gemäà dem Industrieausschuss des Europäischen Parlaments sollten alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2018 errichtet werden, ihren Energiebedarf vor Ort erzeugen (siehe Nullenergiehaus).[1]
Standards
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Bauwirtschaft gibt es eine Vielzahl von Energiestandards und Bezeichnungen. Diese sind teilweise durch Verordnungen und Normen festgelegt. Viele Standards sind inzwischen zertifiziert und/oder qualitätsgesichert.
Im deutschen Sprachraum ist die Ăźbliche MaĂzahl des Energiebedarfs Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr [kWh/(m²¡a)]. Der Energiebedarf kann umgerechnet werden in andere GrĂśĂen: 1 kWh/(m²¡a) entspricht 3,6 MJ/(m²¡a) bzw. 0,114 W/m² bzw. 0,1 l/(m²¡a) HeizĂśläquivalent. Daher stammt der Begriff â3-Liter-Hausâ, was etwa 30 kWh/(m²¡a) entspricht.
Dabei treten folgende Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Je nachdem, was gemeint ist, unterscheiden sich die von einem Haus erfĂźllten Werte erheblich voneinander:
- Art und Zweck der Energie sind zu bestimmen, z. B. Primärenergie, Nutzenergie, Endenergie, Heizwärme.
- Die Art und Berechnung der Fläche ist näher zu bestimmen.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert das grundsätzlich zulässige Effizienzniveau. Das GEG definiert, wie fĂźr jedes Bau- oder Sanierungsvorhaben der Transmissionswärmeverlust und der Jahresprimärenergiebedarf eines sogenannten Referenzhauses berechnet wird und welche Anforderungen sich entsprechend dem Referenzgebäude fĂźr tatsächliche Bau- und Sanierungsvorhaben ergeben. Seit dem 1. November 2020 gilt das GEG.[2] Zuvor galt vom 1. Mai 2014 die Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2014. Der maximal zulässige Energieverbrauch fĂźr Neubauvorhaben ist mit dieser Novellierung der EnEV (EnEV 2014) zum 1. Januar 2016 auf das Niveau eines KfW-Effizienzhaus 70 abgesenkt worden. Zum 1. Januar 2023 traten Ănderungen zum aktualisierten Gebäudeenergiegesetz ein, u. a. die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs fĂźr Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent.[3]
Die in Deutschland stark verbreitete Einteilung in Effizienzniveaus bezieht sich auf das KfW-Effizienzhaus. Dieses bezeichnet einen Neubau- und Sanierungs-Standard der KfW-FĂśrderbank (KfW). Entscheidet sich ein Bauherr bei seinem Neubau fĂźr die Umsetzung dieses KfW-Standards, kann er bestimmte FĂśrdermaĂnahmen der KfW erhalten.[4] Die Bundesregierung fĂśrdert die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau zum KfW-Effizienzhaus Ăźber die KfW-FĂśrderbank. GefĂśrdert wird mit zinsgĂźnstigen Darlehen und ZuschĂźssen.
Ein KfW-Effizienzhaus 100 darf hÜchstens so viel Primärenergie verbrauchen wie das Referenzhaus nach GEG. Zusätzlich darf der Transmissionswärmeverlust hÜchstens bei 115 % liegen. Je kleiner die Zahl desto energiesparender ist das Haus. Den geringsten Energiebedarf hat das Effizienzhaus 40 Plus, dessen Primärenergiebedarf nur 40 % des Referenzhauses beträgt.[5]
Der Energiebedarf wird meist auf die Gebäudenutzfläche (AN nach GEG) oder die beheizte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlVO) bezogen. Zu unterscheiden sind ferner der Heizwärmebedarf und der (vom Energieträger abhängige) Primärenergiebedarf.
| Standard | Heizwärmebedarf Qh | Primärenergiebedarf QP | Endenergie-bedarf Qe | Transmissionswärmeverlust H'T |
|---|---|---|---|---|
| Vergleichswerte | ||||
| Nicht saniertes Wohnhaus, Baujahr 1960â1980 | 300 kWh/(m²¡a) | |||
| Durchschnitt Deutschland 2002[6] | 160 kWh/(m²¡a) | |||
| Wärmeschutzverordnungen | ||||
| Wärmeschutzverordnung (WSVO 77) | ⤠250 kWh/(m²¡a) | |||
| Wärmeschutzverordnung (WSVO 82) | ⤠150 kWh/(m²¡a) | |||
| Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) | ⤠100 kWh/(m²¡a) | |||
| EnEV 2002 | ||||
| Niedrigenergiehaus | ⤠70 kWh/(m²¡a) | |||
| EnEV 2004 | ||||
| KfW-60-Haus | ⤠60 kWh/(m²¡a) | |||
| KfW-40-Haus | ⤠40 kWh/(m²¡a) | |||
| EnEV 2007 | ||||
| KfW-Effizienzhaus 70 | ⤠60 kWh/(m²¡a) | ⤠70 % | ||
| KfW-Effizienzhaus 55 | ⤠40 kWh/(m²¡a) | ⤠55 % | ||
| EnEV 2009 | ||||
| KfW-Effizienzhaus 100 | â¤Â ?? kWh/(m²¡a)  1 | ⤠100 % | ||
| KfW-Effizienzhaus 85 | ⤠55 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠85 % (ca. 50 kWh/(m²¡a)) | ⤠100 % | |
| KfW-Effizienzhaus 70 | ⤠45 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠70 % | ⤠85 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 55 | ⤠35 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠55 % | ⤠70 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 40 | ⤠25 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠40 % | ⤠55 % HT,Ref | |
| EnEV 2014 mit Ănderungen 2016 | ||||
| KfW-Effizienzhaus Denkmal | â¤Â ?? kWh/(m²¡a)  1 | ⤠160 % | ⤠175 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 115 | â¤Â ?? kWh/(m²¡a)  1 | ⤠115 % | ⤠130 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 100 | â¤Â ?? kWh/(m²¡a)  1 | ⤠100 % | ⤠115 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 85 | â¤Â ?? kWh/(m²¡a)  1 | ⤠85 % | ⤠100 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 70 | ⤠45 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠70 % | ⤠85 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 55 | ⤠35 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠55 % | ⤠70 % HT,Ref | |
| KfW-Effizienzhaus 40 (Plus) | ⤠25 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠40 % | ⤠55 % HT,Ref | |
| Passivhaus (PHPP) | ⤠15 kWh/(m²¡a)  1 | ⤠120 kWh/(m²¡a)  2 | ||
| Fßr das Passivhaus gelten folgende Abweichungen: 1 Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach EnEV). 2 Der Jahres-Primärenergiebedarf wird nach dem PHPP berechnet und enthält die Bedarfe fßr Heizung, Warmwasserbereitung, Lßftung, Kßhlung und Haushaltsstrom. Der Primärenergiebedarf nach EnEV hingegen enthält keinen Bedarf fßr Haushaltsstrom. | ||||
Deutschlands erstes energieautarkes Haus, das sogenannte Freiburger Solarhaus, wurde im November 2012 20Â Jahre alt.[7]
Ăsterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kategorien fĂźr den Energieausweis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Ăsterreich[8] sind die Energiestandards wie folgt geregelt:
| HWB in kWh/(m²¡a) | Kategorie (b) | HeizÜläquivalent in l/a | |
|---|---|---|---|
| ⤠10 | A++ | Passivhaus | 200â300 (a) |
| ⤠15 | A+ | Niedrigstenergiehaus | 400â700 (a) |
| ⤠25 | A | ||
| ⤠50 | B | Niedrigenergiehaus | 1000â1500 (a) |
| ⤠100 | C | Zielwert nach Bauvorschrift 2008 | 1500â2500 (a) |
| ⤠150 | D | alte, unsanierte Gebäude | > 3000 (a) |
| ⤠200 | E | ||
| ⤠250 | F | ||
| > 250 | G | ||
Der Heizwärmebedarf wird fĂźr jedes Haus individuell ermittelt und in den Energieausweis, der fĂźr jedes Gebäude Ăsterreichs Pflicht ist (derzeit in EinfĂźhrung: Baubewilligung fĂźr Errichtung oder bei Sanierung ab einer gewissen Grundfläche, fĂźr FĂśrderungen usw.), eingetragen. Der Energieausweis ist zwar Ländersache, aber fĂźr Ăsterreich weitgehend konform.
Im Zuge der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) mßssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorgaben bis Ende Mai 2026 an ein europaweit harmonisiertes System anpassen. Das neue System sieht fßr den Energieausweis eine durchgehende Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (die schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands) vor.[10] Das bisherige Üsterreichische Bewertungssystem mit den feingliedrigen Zwischenstufen A++ und A+ wird durch dieses EU-weit einheitliche Referenzraster schrittweise abgelÜst (EAVG-Novelle).[11]
klimaaktiv Gebäudestandard
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Der klimaaktiv Gebäudestandard setzt auf dem PHPP-Standard des Passivhaus Instituts Darmstadt auf, geht aber ßber einen reinen Energiestandard hinaus.[12]
Italien
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In Italien wird die Energieeffizienz mit den so genannten Klimahaus-Klassen (Classi CasaClima) festgelegt. Neubauten sollen dabei mindestens den Standard A erreichen, was einem Energieverbrauch von hĂśchstens 30 kWh/m² Wohnfläche pro Jahr entspricht, während sanierte Wohngebäude mindestens die Klimahaus-Klasse B erreichen sollen, was einem Energieverbrauch von hĂśchstens 50 kWh/m² Wohnfläche pro Jahr entspricht. In den meisten Regionen ist das Erreichen dieses Mindeststandards gesetzlich vorgeschrieben. Die Nicht-Einhaltung hat dabei unweigerlich die Verweigerung der Benutzungsgenehmigung nach Abschluss der BaumaĂnahme zur Folge, was automatisch dazu fĂźhrt, dass das neue bzw. sanierte Wohngebäude bis zur bestandenen Zertifizierung nicht (mehr) bewohnt werden darf.[13][14][15][16][17]
Schweizer Minergiestandard
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Neue und sanierte Bauten kÜnnen nach dem Minergiestandard zertifiziert werden. Der Minergie-Standard ist insbesondere in der Schweiz verbreitet. Dieser schreibt je nach Nutzung des Baus maximale Energiekennzahlen vor. Als Energiebezugsfläche gilt die Bruttogeschossfläche.
Der Schweizer Minergie-P-Standard fßr Passivhäuser weicht leicht von den deutschen Anforderungen des Passivhauses ab.
Abgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Nullenergiehaus-Standard kommt im Jahresmittel ohne Netto-Energiebezug von auĂen aus. Die benĂśtigte Energie wird am Haus selbst gewonnen. Dieser Standard sagt jedoch nichts Ăźber den Energiebedarf des Hauses selbst aus.
Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die finanzielle Amortisation unterschiedlicher Energieniveaus ist immer wieder in der Diskussion.
- Eine Berechnung von bow ingenieure GmbH zeigt an einem Beispiel, dass die finanzielle Amortisation hĂśherer Energiestandards ohne staatliche FĂśrderung bei bis zu 45 Jahre liegen kann. Mit FĂśrderung verkĂźrzt sich die Amortisation auf bis zu 1,5 Jahre.[18]
- Als Reaktion auf Kritiken an steigenden Energiestandards hat das Energieinstitut Vorarlberg eine umfangreiche Untersuchung im Vorfeld eines zur Errichtung vorgesehenen Mehrfamilienhauses durchgefßhrt. Dabei wurden etwa 60.000 Varianten des geplanten Gebäudes analysiert. In einem umfangreichen Rechenverfahren wurden verschiedene Energieniveaus, Errichtungs- und Betriebskosten, unter Berßcksichtigung von Preisen aus tatsächlichen Angeboten in einer komplexen Matrix miteinander verglichen. Wesentliches Ergebnis ist, dass das Energieniveau einen geringen Einfluss auf die Bauwerks- und Errichtungskosten hat. Die Studie kommt zum Schluss, dass das Kostenoptimum im Bereich des Passivhausstandards liegt.[19] Eine Folgeuntersuchung zeigt, dass die gewählte Variante umgesetzt werden konnte, wobei Kosten und Energieverbrauch noch unter den berechneten Werten blieben. Die Errichtungskosten lagen am unteren Ende des Niveaus vergleichbaren Gebäuden, die im gleichen Zeitraum errichtet wurden. Auch erfßllte der Energieverbrauch die Passivhauskriterien von unter 15 kWh/(m²¡a).[20]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Doris Holler: EU-Industrieausschuss: Ab 2019 neue Gebäude nur noch in Nullenergiestandard! Abgerufen am 3. April 2023.
- â BMI - Gebäudeenergiegesetz. Bundesministerium des Innern, fĂźr Bau und Heimat, archiviert vom (nicht mehr online verfĂźgbar) am 7. November 2021; abgerufen am 7. November 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- â BMWSB Das Gebäudeenergiegesetz Wesentliche Ănderungen durch das GEG 2023. 29. Juli 2022, abgerufen am 20. Oktober 2022.
- â KfW Privatkundenbank â Bauen, Wohnen, Energie sparen
- â Neubau: Was ist ein Effizienzhaus? In: kfw.de. Abgerufen am 7. November 2021.
- â Die Energieeinsparverordnung 2014. (PDF) ina Planungsgesellschaft in Kooperation mit Technische Universität Darmstadt, abgerufen am 30. September 2018.
- â Badische Zeitung: Als Solar noch aufregend war. 5. November 2012, abgerufen am 3. April 2023.
- â Energie Tirol (Hrsg.): Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Innsbruck 2009, S. 3, 5 (tirol.gv.at [PDF; abgerufen am 17. April 2017] Aktion Tirol A++ â Eine Initiative von Land Tirol und Energie Tirol).
- â Energieeffizienzklassen Immobilien: Was Makler wirklich wissen sollten. onOffice GmbH, 3. Juni 2026, abgerufen am 1. Juli 2026.
- â Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD in Ăsterreich. (PDF) Wirtschaftskammer Ăsterreich (WKO), 2024, abgerufen am 1. Juli 2026.
- â Neuer Energieausweis ab Mai 2026 - Was Hausbesitzer und Vermieter wissen mĂźssen. steiermark.biz, 18. April 2026, abgerufen am 1. Juli 2026.
- â Der Gebäudestandard, klimaaktiv. Abgerufen am 3. April 2023.
- â Classe energetiche CasaClima. Abgerufen am 3. November 2023 (italienisch).
- â CasaClima A. Abgerufen am 3. November 2023 (italienisch).
- â CasaClima B. Abgerufen am 3. November 2023 (italienisch).
- â KlimaHaus Mindestanforderungen fĂźr den Neubau in SĂźdtirol. Abgerufen am 3. November 2023.
- â Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Archiviert vom (nicht mehr online verfĂźgbar) am 3. November 2023; abgerufen am 3. November 2023.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- â Christoph Beecken, Stephan Schulze: Mehr Energie als Geld gespart. (PDF) 1. November 2012, abgerufen am 3. Juli 2026 (Im Artikel wird auf zwei PDF-Anlagen verwiesen: Kosten-Varianten: Mehraufwand und Amortisation und Investitions-Varianten: Anfangskosten und laufender Aufwand).
- â Energieinstitut Vorarlberg: Modellvorhaben âKliNaWoâ Klimagerechter Nachhaltiger Wohnbau. Januar 2017, abgerufen am 14. Juli 2023.
- â Energieinstitut Vorarlberg: KliNaWo | Monitoringbericht 07/2019. Juli 2019, abgerufen am 14. Juli 2023.